13. Mai 2024
Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht und kein Recht der Religionen
In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte zum dritten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit am 24. April 2024 betonten die Sachverständigen die enorme Bandbreite des Themas - geografisch, konzeptionell sowie als innen- und außenpolitisches Handlungsfeld. Die Einordnung der Religionsfreiheit als Menschenrecht sowie begriffliche Reibungspunkte und Missverständnisse hätten dabei große Aufmerksamkeit erfahren, heißt es in einer Pressemitteilung der Bonner Querschnitte (BQ).











