17. Dez. 2008 06:07APDWien/Österreich

Adventisten in Österreich beantragen volle staatliche Anerkennung

Wien/Österreich, 17.12.2008/APD Nach Ablauf der zehnjährigen Frist für eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften hat die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich am 27. November beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BM.UKK) den Antrag auf volle staatliche Anerkennung eingereicht.

Das bereits Ende 1989 von den Adventisten gestellte erste Gesuch um staatliche Anerkennung wurde acht Jahre später abgelehnt. Stattdessen erteilte am 11. Juli 1998 das zuständige Bundesministerium die Zuerkennung der Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft. Dieser neu geschaffene Status wurde mit zusätzlichen Kriterien für eine volle staatliche Anerkennung verknüpft. Demnach ist ein neuerlicher Antrag auf Anerkennung erst nach 10 Jahren, also 2008, möglich. Außerdem muss unter anderem eine Mitgliederzahl von mindestens zwei Promille der Bevölkerung (16.500) vorliegen.

"Adventisten gibt es in Österreich seit über hundert Jahren. Wir denken, dass es längst überfällig ist, dass unsere Kirche auch als solche von der Republik Österreich anerkannt wird", betonte Pastor Herbert Brugger, Präsident der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich. "Dabei geht es uns um grundsätzliche Fragen der Gewissens- und Religionsfreiheit. Als Christen bekennen wir uns zu den demokratischen Grundsätzen unseres Landes und es ist für uns selbstverständlich, unseren staatsbürgerlichen Pflichten nachzukommen. Deshalb ist eine volle Anerkennung durch den Staat legitim." Gerade die willkürliche Festsetzung einer geforderten Mitgliederzahl sei dabei mehr als bedenklich, da sie den Gleichheitsgrundsatz verletze, hob Brugger hervor. Er verwies dabei auf die Tatsache, dass von den 13 bereits gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften sieben die Kriterien der Mitgliederzahlen nicht erfüllten.

Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 31. Juli 2008 widerspricht die österreichische Gesetzgebung in dieser Frage der Europäischen Menschenrechtskonvention. In einem Interview mit der Tageszeitung "Die Presse" vom 1. August 2008 bemerkte dazu Herbert Kalb, Religionsrechtler der Universität Linz: "Viele Bedenken, die schon länger bestanden haben, sind durch dieses Urteil bestätigt worden". Die Entscheidung des EGMR sei ein deutliches Signal, "dass das Zentrum des Religionsrechts, nämlich das Anerkennungsrecht, in der Tat problematisch ist."

Zur Bedeutung der gesetzlichen Anerkennung unterstrich Pastor Brugger: "Wir streben diese Anerkennung an. Wir sehen sie aber in einem größeren Zusammenhang, denn die Anerkennung und Akzeptanz in der Bevölkerung muss durch Fleiß, Ausdauer und gezieltes Eingehen auf die Bedürfnisse der Menschen immer wieder erarbeitet werden. Adventisten wissen sich in ihrem humanitären, sozialen und pädagogischen Engagement dem Vorbild Jesu und den Prinzipien der Heiligen Schrift verpflichtet."

Die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten ist eine evangelische Freikirche, die aus den Erweckungsbewegungen des 19. Jahrhunderts hervorging, und weltweit 16 Millionen erwachsen getaufte Mitglieder in 201 Ländern zählt. In Österreich gibt es über 3.800 Mitglieder in 49 Kirchengemeinden. Adventisten gab es seit 1890 in der damaligen Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Seit 1903 ist die Kirche auf dem Boden der heutigen Republik Österreich vertreten.

Stichwort:

Das österreichische Zwei-Klassen-Anerkennungs-System

Seit 1998 kennt das österreichische Recht einerseits staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften und andererseits Bekenntnisgemeinschaften. Derzeit gibt es 13 anerkannte Religionsgemeinschaften in Österreich: Römisch-katholische Kirche, Evangelische Kirche, Griechisch-Orthodoxe Kirche, Israelitische Kultusgemeinde, Islamische Glaubensgemeinschaft, Koptisch-Orthodoxe Kirche, Altkatholische Kirche, Methodistische Kirche, Mormonen, Armenisch-Apostolische Kirche, Neuapostolische Kirche, Buddhistische Religionsgemeinschaft und Syrisch-Orthodoxe Kirche.

Als Bekenntnisgemeinschaften (RBG) sind derzeit, neben der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten, registriert: Bahá'i-Religionsgemeinschaft, Bund der Baptistengemeinden, Bund Evangelikaler Gemeinden, Die Christengemeinschaft – Bewegung für religiöse Erneuerung in Österreich, Freie Christengemeinde/Pfingstgemeinde, Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich (HRÖ), Jehovas Zeugen, Mennonitische Freikirche Österreich (MFÖ) und Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich.

Als österreichisches Unikum gilt die bereits 1880 erfolgte staatliche Anerkennung der Evangelischen Brüderkirche (Herrnhuter Brüderkirche). Nach dem Untergang der Habsburger Monarchie blieb die gesetzliche Anerkennung der heutigen Herrnhuter Brüdergemeine bestehen, obwohl deren Schwerpunkt im böhmischen Raum lag und sie in dem kleiner gewordenen Österreich keine einzige Kultusgemeinde mehr hat. Gelegentlich wurde die Aufhebung dieser Anerkennung angenommen. Das Bundesrechtsbereinigungsgesetz 1999 hat aber jeden Zweifel ausgeräumt und deren Gültigkeit bis auf den heutigen Tag bestätigt.
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