5. Sep. 2009 19:10APDKairo/Ägypten

Ägyptische Fatwa bezeichnet Bau von Kirchen als "Sünde"

Kairo/Ägypten, 05.09.2009/APD Eine Fatwa, ein islamisches Rechtsgutachten, hat in Ägypten eine heftige Debatte ausgelöst: Demnach wird der Bau von christlichen Kirchen als "Sünde" bezeichnet. Die Verfasser des umstrittenen Gutachtens sollen zur angesehenen Al-Azhar- Universität in Kairo gehören, berichtet die Agentur Kathpress. Ein Muslim dürfe sich am Bau einer Kirche ebenso wenig beteiligen, wie am Bau von Nachtclubs, Casinos oder Schweinefarmen.

Der Großmufti von Ägypten, Scheich Ali Gomaa, entschuldigte sich allerdings bei allen, die sich durch diese Fatwa verletzt fühlen könnten, und betonte, dass er sie nicht ratifiziert habe. Das Justizministerium kündigte eine Untersuchung an. Das Problem der "Fatawa" (plural von "Fatwa") besteht darin, dass jeder islamische "Rechtsgelehrte" solche Gutachten veröffentlichen kann. Es gibt keine feste Prozedur, um unter diesen Rechtsgutachten "Spreu" vom "Weizen" zu scheiden. Obwohl am Sitz eines Muftis ein "Dar-al-fatwa" funktioniert (entspricht dem Ordinariat in christlichen Diözesen), werden Rechtsgutachten auch von Scharfmachern veröffentlicht.

Die Institution des Rechtsgutachtens ermöglicht den Mufitis auf diese Weise auch zeitgenössische Fragen zu beantworten, die nicht in den normativen Rechtstexten der islamischen Frühzeit aufgegriffen worden sind.

Fatwa gegen Errichtung christlicher Kirchen nicht neu

Bereits am 6. November 2008 veröffentlichte das Institut für Islamfragen der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA) den deutschen Wortlaut eines aus dem Jahre 2004 stammenden islamischen Rechtsgutachtens (Fatwa Nr. 19886 vom 22.07.2004) eines ägyptischen Gutachtergremiums zur Frage des Baus und der Erhaltung christlicher Kirchen in Ländern, in denen der Islam die Macht hat.

Auf die Frage "Wie beurteilt der Islam den Bau von nichtmuslimischen Gebetshäusern in islamischen Ländern?" antworteten die islamischen Rechtsgelehrten wie folgt:

"Imam Ahmad (bin Hanbal) und Abu Dawud überlieferten Ibn Abbas Aussprüche des Propheten Muhammad: ‚Es darf keine zwei [verschiedenen] Gebetsrichtungen in einem Land geben. Und ein Muslim zahlt keinen Tribut‘. Al-Shaukani bezeichnete in "nail al-autar" die Überlieferer dieser Überlieferung als glaubwürdige Männer."

"Ibn Udai überlieferte von Umar Ibn al-Khattab [dem zweiten Kalifen nach Muhammad]: 'Eine Kirche darf im Islam weder gebaut noch renoviert werden … Die Meinung der Shafiiten wird in 'al-Iqna' (Kap. 2, S. 265-266) von al-Khatib erwähnt. Dort heißt es, dass die Schutzbefohlenen in einem Land, das von Muslimen eingenommen wurde, keine Kirche, keinen Gebetsraum oder ein Kloster bauen dürfen, z. B. in Kairo oder Bagdad. Dies gilt auch in Ländern [oder Regionen], deren Einwohner zum Islam übertraten, z. B. in Medina oder dem Jemen, weil Allahs Prophet sagte: 'Keine Kirche darf im Islam gebaut werden'. Das Bauen einer Kirche ist eine Überschreitung [des Erlaubten]. Deshalb ist dies in einem muslimischen Land nicht erlaubt. Falls Kirchen gebaut wurden, werden sie abgerissen. Es spielt keine Rolle, ob dies [das Verbot des Kirchenbaus] ihnen [den Christen] schon [von muslimischen Machthabern] erläutert wurde oder nicht.

Das Gleiche gilt in Ländern, die mit Zwang von Muslimen erobert wurden, z. B. Ägypten und Isfahan [Iran], weil diese [Gebiete] von Muslimen durch Besatzung eingenommen wurden. Diese Gebiete dürfen nicht zu einer Kirche werden. Kirchen dürfen in ihnen nicht gebaut werden. Falls Kirchen dort verfallen, dürfen sie nicht wieder aufgebaut werden. Falls wir ein Land durch einen Friedensvertrag erobern, z. B. Jerusalem, der ihnen [den Christen] die Existenz in ihrem Land erlaubt, das uns ab jetzt gehört, wird ihnen das Erhalten und das Bauen von Kirchen gestattet. Falls der Friedensvertrag [mit den Christen] die Kirchen nicht erwähnt, dürfen Kirchen eher nicht gebaut werden. In diesem Fall werden die Kirchen abgerissen."

"Al-Qurtubi, der als Maliki [Vertreter der malikitischen Rechtsschule] gilt, äußerte sich in seiner Auslegung (Kap. 12, S. 70) unter Abschnitt fünf folgendermaßen: 'Ibn Khuais Mindad sagte: Dieser [Koran-]Vers – 'Und wenn Allah nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten hätte, so wären gewiss Klausen, Kirchen, Synagogen und Moscheen, in denen der Name Allahs des öfteren genannt wird, niedergerissen worden', (Sure 22, 40) – besagt, dass Kirchen und Gebetshäuser der Schutzbefohlenen nicht abgerissen werden dürfen. Sie [die Christen] dürfen jedoch keine [neuen] Kirchen erbauen. Sie dürfen die Größe [ihrer Kirchen] nicht erweitern oder sie erhöhen. Muslime dürfen Kirchen weder betreten noch in ihnen beten. Wenn sie [die Christen] den Bau [der Kirchen] verändern, werden sie abgerissen. Kirchen und Gebetshäuser, die sich im Haus des Krieges befinden, werden abgerissen. Sie [die Christen] dürfen diese [Kirchen zahlenmäßig] nicht vergrößern, weil dies als Demonstration der Gottlosigkeit gilt."

Eine weitere Gelehrtenstimme aus Saudi-Arabien

Auf die Frage "Dürfen Kirchen in Ländern unter muslimischer Herrschaft gebaut oder wieder aufgebaut werden?" liegt auch eine Fatwa des Rechtsgutachters Scheich Abdul-Lah bin Abdul-Rahman bin Djabrin, unter anderem Rechtsgutachter im Vorstand des Gremiums für wissenschaftliche Forschung und Rechtsgutachten Saudi-Arabiens, Leiter mehrerer Moscheen in Saudi-Arabien, gelegentlicher Vorbeter in der Großen Moschee, und Dozent für Islamwissenschaft an mehreren Universitäten und Moscheen Saudi-Arabiens, vor.

Die Antwort des Scheichs lautet: "Eine so genannte 'Sauma'a' [eine Stätte für ein liturgisches Gebet] ist ein Gebäude, in dem nur ein Christ oder ein Jude beten kann. Falls dies zerstört wird, darf es nicht wieder erbaut werden. Man wird ihm [dem Juden oder Christen] sagen müssen: 'Du darfst in deiner Wohnung beten. Du darfst dein Gebetshaus nicht wieder aufbauen oder es restaurieren. Lass die Finger davon.' Dasselbe gilt für Kirchen der Christen, in denen sie sich versammeln und beten. Wenn die Kirchen zerstört werden, dürfen sie nicht wieder aufgebaut oder restauriert werden, sondern sie werden restlos entfernt. Es sollen danach keine Spuren mehr vorhanden sein. Ebenso dürfen Christen in einem muslimischen Land keine neue Kirche erbauen. Dies gilt für Christen, die sich als Schutzbefohlene [in einem muslimischen Land] befinden."

"Da die Christen im Irak die Möglichkeit haben, dort zu leben, ohne erniedrigt zu werden und ohne, dass jemand sie zum Leben in einer erniedrigten Position zwingt, konnten sie Kirchen bauen. Infolgedessen wurde die Zahl der Kirchen im Irak größer sowie in Ägypten, in 'Bilad ash-Shaam' (d. h. im Libanon), in Syrien, Jordanien, Israel usw. Genauso verhielt es sich in vielen islamischen Ländern, seien diese arabisch oder nicht arabisch. Dies ist ihnen [den Christen] in vielen Ländern gelungen, außer hier [in Saudi-Arabien], Allah sei Dank, und in allen Ländern, deren Einwohner noch stark sind und sich an die Lehren des Islam, bzw. zum Islam halten."

"Kurz gesagt: Christen dürfen keine Kirchen besitzen, d. h. sie dürfen in einem islamischen Land keine neuen Kirchen bauen bzw. in einem Land, das von Muslimen beherrscht wird. Dies gilt auch für Länder, die vorher [vor der islamischen Herrschaft] christlich waren. Christen dürfen ihre zerstörten Kirchen nicht restaurieren, selbst wenn diese Kirchen auf unrechte Weise zerstört wurden. Falls ein Muslim z. B. auf eine unrechte Weise eine Kirche oder ein 'Sauma'a [eine Stätte für ein liturgisches Gebet] zerstört und die Christen diese wieder aufbauen wollen, wird ihnen dies nicht erlaubt. Man wird ihnen sagen: 'Geht nach Hause und betet dort oder bekehrt euch zum Islam!' Kirchen dürfen laut der (o. g.) Überlieferung [Muhammad soll gesagt haben: 'Eine Kirche darf im Islam weder gebaut noch restauriert werden'] nicht [in einem muslimischen Land] existieren. Das ist richtig."

"Der Koranvers: 'Und wenn Allah nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten hätte, so wären gewiss Einsiedlerklausen, Sauwami’u, Biya und Moscheen, in denen der Name Allahs des öfteren genannt wird, niedergerissen worden.' Sure 22,40 weist auf verschiedene Gebetshäuser, jedoch nicht auf Kirchen hin. So bedeutet ’Sawami'u’ ein Gebäude des Gebets für Juden und Christen, in denen nur eine Person betet. 'Biya' meint ein Gebäude des Gebets, in dem ein Teil der Gebete verrichtet wird, es ähnelt einer Kirche. 'Salauat' beschreibt Gebetsorte, an denen Juden beten wie bei 'Sauami'u, oder in denen Christen beten wie in Kirchen."
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