19. März 2008 10:30APDFriedensau bei Magdeburg

Kommunale Kindertagesstätte mit christlicher Konzeption in Friedensau

Friedensau bei Magdeburg, 19.03.2008/APD Die Stadt Möckern und der Träger der Theologischen Hochschule Friedensau bei Magdeburg, die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten, unterzeichneten eine Vereinbarung zur Einrichtung einer kommunalen Kindertagesstätte auf dem Gelände der Hochschule. Mit der Vereinbarung tragen beide Vertragspartner dem Bedarf von studentischen Familien nach einer Kindertagesbetreuung in der Nähe der Hochschule Rechnung. „Die Einrichtung der Kindertagesstätte ist ein wichtiger Baustein zur Zertifizierung als familienfreundliche Hochschule", betonte Rektor Professor Dr. Johann Gerhardt. Der Bürgermeister der Stadt Möckern, Dr. Udo Rönnecke, wies darauf hin, dass mit der kommunalen Kindertagesstätte das Anliegen der Stadt zum Ausdruck komme, den Hochschulort Möckern-Friedensau zu stärken.

Die Stadt Möckern wird die Kindertagesstätte als eigenständige kommunale Einrichtung betreiben. Zu diesem Zweck stellt die Hochschule geeignete Räumlichkeiten mietfrei zur Verfügung. Ebenso kann die Sporthalle der Hochschule kostenfrei genutzt werden. Die Kapazität der Kindertagesstätte ist auf 14 bis 18 Plätze angelegt, von denen bei Bedarf auch einige als Kinderkrippenplätze eingerichtet werden können. Die Nutzung der Kindertagesstätte ist nicht auf Angehörige der Hochschule beschränkt, sondern steht als kommunale Einrichtung allen Familien offen.

Ihr Domizil wird die Kindertagesstätte im historischen Mühlengebäude finden, wo bislang ein Museum untergebracht ist. Die ersten Kinder sollen ab Oktober 2008 betreut werden. Vorher sind umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich. Die Investitionskosten von rund 70.000 Euro teilen sich die Stadt Möckern und der Friedensauer Träger. Darin inbegriffen ist auch ein Spielgelände, das im Außenbereich neben dem Mühlengebäude angelegt werden soll.

Eine Besonderheit der Kindertagesstätte ist ihre christliche Ausrichtung. Die Stadt Möckern erklärte in der Vereinbarung ihre Absicht, den christlichen Glauben in das pädagogische Konzept zu integrieren. Nach den „Christlichen Kernpunkten", die Bestandteil der getroffenen Vereinbarung und Grundlage für die beabsichtigte Erziehung und Bildung sind, sei die christliche Nächstenliebe in Wort und Tat die Grundlage der Arbeit mit den Kindern. Sie würden als Geschöpfe Gottes betrachtet, denen ein Zugang zum Glauben eröffnet werden solle. Die Bedeutung der Zehn Gebote und der Bergpredigt Jesu für die Beziehung zu Gott und zu den Mitmenschen solle den Kindern dadurch erschlossen werden, indem sie ihnen als gelebte Werte veranschaulicht würden. Mit biblischen Erzählungen, so die „Christlichen Kernpunkte", werde das Gottvertrauen der Kinder gestärkt und ein Wertmaßstab für das eigene Handeln vermittelt. Ziel der religiösen Erziehung sei „das Vertrautmachen und Vertrautwerden mit der Größe Gottes", wozu gemeinsames Singen und Beten beitrügen.

Der Leiter des Instituts für Religionsfreiheit an der Theologischen Hochschule Friedensau, Dr. jur. Harald Mueller, erklärte dazu: „Eine Kindertagesstätte in kommunaler Trägerschaft und gleichzeitig mit christlicher Konzeption zu betreiben, ist sicher eine außergewöhnliche Konstellation. Sie ist im vorliegenden Fall erklärbar und gerechtfertigt durch die besondere historische Situation Friedensaus, welche gekennzeichnet ist durch die mehr als 100-jährige weitüberwiegend adventistisch-christliche Prägung des Ortes, der bis 2001 auch politisch als Kommune eigenständig war. Das Grundgesetz mit seiner Konzeption vom Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften gebietet nicht einen völligen Ausschluss religiöser Bezüge aus Bereichen, die vom Staat in Vorsorge genommen worden sind. Dies ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung mehrfach klar bestätigt worden (Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 93,1ff; Tischgebet-Urteil des Hessischen Verfassungsgerichtshofs, NJW 2003, 1265). Entscheidend ist, dass die religiösen Bezüge nicht indoktrinär vermittelt werden und dem Grundsatz der Freiwilligkeit Rechnung tragen."
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Der Text kann kostenlos genutzt werden. Veröffentlichung nur mit Quellenangabe „APD" gestattet!

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