31. Aug. 2009 09:03APDBerlin
"Patientenwille in allen Lebenslagen oberstes Gebot"
Ministerin Brigitte Zypries referiert im adventistischen Krankenhaus "Waldfriede"
Berlin, 31.08.2009/APD Über die Neuregelung der Patientenverfügung informierten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Uwe Benneter (Wahlkreis Steglitz-Zehlendorf) im Krankenhaus "Waldfriede" der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Berlin-Zehlendorf. "Das nach jahrelangem Ringen vom Bundestag im Juni beschlossene und vom Bundesrat gebilligte Gesetz zur Patientenverfügung verschafft dem vorab schriftlich formulierten Willen eines Patienten Geltung", betonte Benneter. Zustimmung und Ablehnung des Gesetzes, das zum 1. September in Kraft tritt, seien durch alle Parteien gegangen, denn die Abgeordneten hätten ohne Fraktionszwang darüber entscheiden können.
"Das Gesetz zur Patientenverfügung bringt endlich Sicherheit und Klarheit für die etwa acht Millionen Menschen, die schon heute eine solche Verfügung haben, und natürlich auch für alle, die sich in Zukunft dafür entscheiden", hob Zypries hervor. Patienten und deren Angehörigen hätten nun die Gewissheit, dass der Patientenwille in allen Lebenslagen oberstes Gebot sei. "Neu ist die Schriftform und die Patientenverfügung muss eigenhändig unterschrieben werden." Frühere schriftliche Verfügungen blieben aber wirksam.
"Der gesetzliche Rahmen steht", so Zypries. Jetzt müsse jeder für sich entscheiden, ob er eine Patientenverfügung wolle oder nicht. Niemand dürfe eine solche Verfügung verlangen, weder vor einer Operation im Krankenhaus noch bei einer Aufnahme im Pflegeheim. Wer sich aus freien Stücken für eine Patientenverfügung entscheidet, sollte sich Zeit nehmen nachzudenken, in welcher Situation er wie behandelt werden wolle. Je konkreter die Formulierungen, desto besser die Orientierung für alle Beteiligten. "Ich rate auch dazu, vorhandene Patientenverfügungen regelmäßig zu aktualisieren", empfahl die Bundesjustizministerin. Im Ernstfall gehe es ja darum, ob die Verfügung den aktuellen Willen wiedergebe. "Ist sie Jahrzehnte alt, können Zweifel aufkommen." Darum sei es gut, das Papier etwa alle zwei Jahre durchzulesen und mit einer kurzen Notiz klarzustellen, ob und wie es weiter gehen solle.
"Damit die Verfügung, auch wenn es schnell gehen muss, zur Hand ist, sollte man einen Hinweis darauf bei sich tragen, dass es sie gibt und wo sie zu finden ist", gab Zypries zu bedenken. "Ich empfehle außerdem, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die den niedergelegten Willen zu Geltung bringen kann." Mit ihr sollte man die Verfügung besprechen, damit klar wäre, was gemeint sei.
"Die Patientenverfügung ist dann notwendig, wenn der Patient sich selbst nicht mehr äußern kann, etwa in Fällen von Wachkoma oder schwerer Demenz", betonte die Bundesjustizministerin. Das Dokument richte sich daher auch nicht unmittelbar an den Arzt, sondern an den Betreuer des Patienten. "Der ist immer von Gesetzes wegen zu bestellen, wenn der Patient nicht geschäftsfähig ist." Der Betreuer, oft ein Angehöriger, müsse zunächst schauen, ob die Verfügung beispielsweise wirklich die Behandlung nach einem Schlaganfall betreffe, den sein Schützling erlitten habe. Wenn ja, müsse er vom Arzt eine bestimmte Behandlung verlangen. Stimmten Betreuer und Arzt überein, könne im Extremfall eine Behandlung abgebrochen werden, selbst wenn das den Tod des Patienten zur Folge habe. Bestünden hingegen Meinungsverschiedenheiten, müsse die Entscheidung vom Betreuungsgericht genehmigt werden.
Weitere Ratschläge, Textbausteine und Formulierungshilfen sind in der vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre "Patientenverfügung" zu finden, die im Internet unter www.bmj.de/patientenverfuegung elektronisch abgerufen oder kostenlos bestellt werden kann.
Zypries wies außerdem auf die Möglichkeit hin, eine Vertrauensperson mit der Durchsetzung der Patientenverfügung oder auch mit anderen Aufgaben zu betrauen. Dazu gebe es die Broschüre "Betreuungsrecht", die im Internet unter www.bmj.de/betreuungsrecht abgerufen werden könne. Sie informiere über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Betreuungsrechts und gebe konkrete Hinweise, wie man für den möglichen Fall der eigenen Betreuungsbedürftigkeit vorsorgen könne. Ausführlich werde dabei auf die sogenannte Vorsorgevollmacht eingegangen.
Der Geschäftsführer des Krankenhauses "Waldfriede", Bernd Quoß, dankte dem Mitglied der Bundesregierung für die praktischen Informationen und meinte: "Es gibt wohl keinen besseren Ort für solch einen Vortrag als ein Krankenhaus, wo alle Beteiligten zusammen sind."
Das seit 1920 bestehende Akutkrankenhaus "Waldfriede" verfügt in Berlin-Zehlendorf über 170 Betten und versorgt mit den Fachabteilungen Chirurgie, Innere Medizin, Anästhesie, Radiologie, Gynäkologie und Geburtshilfe jährlich 9.000 Patienten stationär und 12.500 ambulant. Es ist Lehrkrankenhaus der Universitätsmedizin Charité und eines von sieben Brustzentren in Berlin. Zur Klinik gehören eine Krankenpflegeschule, eine Sozialstation zur Nachsorge und häuslichen Pflege für entlassene Patienten, Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie ein Gesundheitszentrum zur Förderung der medizinischen Prävention und einer gesunden Lebensführung. Außerdem gibt es dort eine ambulante Physiotherapie und niedergelassene Arztpraxen.
"Waldfriede" ist Mitglied im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und im Deutschen Evangelischen Krankenhausverband sowie Teil des weltweiten "Adventist Health System" der Siebenten-Tags-Adventisten.
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Der Text kann kostenlos genutzt werden. Veröffentlichung nur mit Quellenangabe "APD" gestattet!
Ministerin Brigitte Zypries referiert im adventistischen Krankenhaus "Waldfriede"
Berlin, 31.08.2009/APD Über die Neuregelung der Patientenverfügung informierten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Uwe Benneter (Wahlkreis Steglitz-Zehlendorf) im Krankenhaus "Waldfriede" der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Berlin-Zehlendorf. "Das nach jahrelangem Ringen vom Bundestag im Juni beschlossene und vom Bundesrat gebilligte Gesetz zur Patientenverfügung verschafft dem vorab schriftlich formulierten Willen eines Patienten Geltung", betonte Benneter. Zustimmung und Ablehnung des Gesetzes, das zum 1. September in Kraft tritt, seien durch alle Parteien gegangen, denn die Abgeordneten hätten ohne Fraktionszwang darüber entscheiden können.
"Das Gesetz zur Patientenverfügung bringt endlich Sicherheit und Klarheit für die etwa acht Millionen Menschen, die schon heute eine solche Verfügung haben, und natürlich auch für alle, die sich in Zukunft dafür entscheiden", hob Zypries hervor. Patienten und deren Angehörigen hätten nun die Gewissheit, dass der Patientenwille in allen Lebenslagen oberstes Gebot sei. "Neu ist die Schriftform und die Patientenverfügung muss eigenhändig unterschrieben werden." Frühere schriftliche Verfügungen blieben aber wirksam.
"Der gesetzliche Rahmen steht", so Zypries. Jetzt müsse jeder für sich entscheiden, ob er eine Patientenverfügung wolle oder nicht. Niemand dürfe eine solche Verfügung verlangen, weder vor einer Operation im Krankenhaus noch bei einer Aufnahme im Pflegeheim. Wer sich aus freien Stücken für eine Patientenverfügung entscheidet, sollte sich Zeit nehmen nachzudenken, in welcher Situation er wie behandelt werden wolle. Je konkreter die Formulierungen, desto besser die Orientierung für alle Beteiligten. "Ich rate auch dazu, vorhandene Patientenverfügungen regelmäßig zu aktualisieren", empfahl die Bundesjustizministerin. Im Ernstfall gehe es ja darum, ob die Verfügung den aktuellen Willen wiedergebe. "Ist sie Jahrzehnte alt, können Zweifel aufkommen." Darum sei es gut, das Papier etwa alle zwei Jahre durchzulesen und mit einer kurzen Notiz klarzustellen, ob und wie es weiter gehen solle.
"Damit die Verfügung, auch wenn es schnell gehen muss, zur Hand ist, sollte man einen Hinweis darauf bei sich tragen, dass es sie gibt und wo sie zu finden ist", gab Zypries zu bedenken. "Ich empfehle außerdem, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die den niedergelegten Willen zu Geltung bringen kann." Mit ihr sollte man die Verfügung besprechen, damit klar wäre, was gemeint sei.
"Die Patientenverfügung ist dann notwendig, wenn der Patient sich selbst nicht mehr äußern kann, etwa in Fällen von Wachkoma oder schwerer Demenz", betonte die Bundesjustizministerin. Das Dokument richte sich daher auch nicht unmittelbar an den Arzt, sondern an den Betreuer des Patienten. "Der ist immer von Gesetzes wegen zu bestellen, wenn der Patient nicht geschäftsfähig ist." Der Betreuer, oft ein Angehöriger, müsse zunächst schauen, ob die Verfügung beispielsweise wirklich die Behandlung nach einem Schlaganfall betreffe, den sein Schützling erlitten habe. Wenn ja, müsse er vom Arzt eine bestimmte Behandlung verlangen. Stimmten Betreuer und Arzt überein, könne im Extremfall eine Behandlung abgebrochen werden, selbst wenn das den Tod des Patienten zur Folge habe. Bestünden hingegen Meinungsverschiedenheiten, müsse die Entscheidung vom Betreuungsgericht genehmigt werden.
Weitere Ratschläge, Textbausteine und Formulierungshilfen sind in der vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre "Patientenverfügung" zu finden, die im Internet unter www.bmj.de/patientenverfuegung elektronisch abgerufen oder kostenlos bestellt werden kann.
Zypries wies außerdem auf die Möglichkeit hin, eine Vertrauensperson mit der Durchsetzung der Patientenverfügung oder auch mit anderen Aufgaben zu betrauen. Dazu gebe es die Broschüre "Betreuungsrecht", die im Internet unter www.bmj.de/betreuungsrecht abgerufen werden könne. Sie informiere über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Betreuungsrechts und gebe konkrete Hinweise, wie man für den möglichen Fall der eigenen Betreuungsbedürftigkeit vorsorgen könne. Ausführlich werde dabei auf die sogenannte Vorsorgevollmacht eingegangen.
Der Geschäftsführer des Krankenhauses "Waldfriede", Bernd Quoß, dankte dem Mitglied der Bundesregierung für die praktischen Informationen und meinte: "Es gibt wohl keinen besseren Ort für solch einen Vortrag als ein Krankenhaus, wo alle Beteiligten zusammen sind."
Das seit 1920 bestehende Akutkrankenhaus "Waldfriede" verfügt in Berlin-Zehlendorf über 170 Betten und versorgt mit den Fachabteilungen Chirurgie, Innere Medizin, Anästhesie, Radiologie, Gynäkologie und Geburtshilfe jährlich 9.000 Patienten stationär und 12.500 ambulant. Es ist Lehrkrankenhaus der Universitätsmedizin Charité und eines von sieben Brustzentren in Berlin. Zur Klinik gehören eine Krankenpflegeschule, eine Sozialstation zur Nachsorge und häuslichen Pflege für entlassene Patienten, Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie ein Gesundheitszentrum zur Förderung der medizinischen Prävention und einer gesunden Lebensführung. Außerdem gibt es dort eine ambulante Physiotherapie und niedergelassene Arztpraxen.
"Waldfriede" ist Mitglied im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und im Deutschen Evangelischen Krankenhausverband sowie Teil des weltweiten "Adventist Health System" der Siebenten-Tags-Adventisten.
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