11. Sep. 2008 14:55APDBerlin
Weltweiter Trend zur Abschaffung der Todesstrafe
Berlin, 11.09.2008/APD Die deutsche Bundesregierung setzte sich nach eigenen Angaben während ihrer EU-Ratspräsidentschaft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007 konsequent für die Umsetzung der EU-Leitlinien gegen die Todesstrafe ein.Deutschland habe mit dem "Aktionsplan Todesstrafe" die Grundlage für eine Resolution gegen die Todesstrafe in der Generalversammlung der Vereinten Nationen gelegt, heißt es im 8. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen (16/10037). Es gebe einen weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe. "Nach Ansicht der Bundesregierung und ihrer EU-Partner ist die Todesstrafe weder ethisch noch rechtspolitisch zu rechtfertigen", so der Regierungsbericht. Sie habe keine abschreckende Wirkung und versage daher als Mittel der Verbrechensbekämpfung. Zudem könnten dann Justizirrtümer nicht mehr korrigiert werden. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Todesstrafe nach Artikel 102 des Grundgesetzes von 1949 abgeschafft.
Unter Berufung auf eine weltweite Statistik von amnesty international (ai) teilte die Bundesregierung mit, dass 2006 mindestens 1.591 Menschen in 25 Staaten hingerichtet und 3.861 Menschen in 55 Ländern zum Tode verurteilt worden seien. Immer mehr Staaten würden völkerrechtlich verbindliche Verträge gegen die Todesstrafe unterzeichnen. 64 Staaten hätten inzwischen das "2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe" ratifiziert. Kirgisistan, die Philippinen, Ruanda und Usbekistan sowie der US-Bundesstaat New Jersey haben die Todesstrafe abgeschafft.
Zu den Ländern, in denen nach wie vor die Todesstrafe vollstreckt wird, gehört der Iran, dem die Bundesregierung eine verschlechterte Menschenrechtslage bescheinigt. 2007 seien nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen dort über 300 Menschen hingerichtet worden. Oft würden die Todesurteile öffentlich vollstreckt. So könne auch der Abfall vom Islam mit dem Tode bestraft werden. Zur Lage in Afghanistan heißt es, "die von weiten Teilen der Bevölkerung unterstützte Forderung konservativer Kräfte nach dem Schutz der Religion – bis zur Todesstrafe bei Gottes- beziehungsweise Prophetenlästerung – kollidiert mit den Grundrechten Meinungs-, Presse-, Medien- und Religionsfreiheit".
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Der Text kann kostenlos genutzt werden. Veröffentlichung nur mit Quellenangabe "APD" gestattet!
Berlin, 11.09.2008/APD Die deutsche Bundesregierung setzte sich nach eigenen Angaben während ihrer EU-Ratspräsidentschaft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007 konsequent für die Umsetzung der EU-Leitlinien gegen die Todesstrafe ein.Deutschland habe mit dem "Aktionsplan Todesstrafe" die Grundlage für eine Resolution gegen die Todesstrafe in der Generalversammlung der Vereinten Nationen gelegt, heißt es im 8. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen (16/10037). Es gebe einen weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe. "Nach Ansicht der Bundesregierung und ihrer EU-Partner ist die Todesstrafe weder ethisch noch rechtspolitisch zu rechtfertigen", so der Regierungsbericht. Sie habe keine abschreckende Wirkung und versage daher als Mittel der Verbrechensbekämpfung. Zudem könnten dann Justizirrtümer nicht mehr korrigiert werden. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Todesstrafe nach Artikel 102 des Grundgesetzes von 1949 abgeschafft.
Unter Berufung auf eine weltweite Statistik von amnesty international (ai) teilte die Bundesregierung mit, dass 2006 mindestens 1.591 Menschen in 25 Staaten hingerichtet und 3.861 Menschen in 55 Ländern zum Tode verurteilt worden seien. Immer mehr Staaten würden völkerrechtlich verbindliche Verträge gegen die Todesstrafe unterzeichnen. 64 Staaten hätten inzwischen das "2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe" ratifiziert. Kirgisistan, die Philippinen, Ruanda und Usbekistan sowie der US-Bundesstaat New Jersey haben die Todesstrafe abgeschafft.
Zu den Ländern, in denen nach wie vor die Todesstrafe vollstreckt wird, gehört der Iran, dem die Bundesregierung eine verschlechterte Menschenrechtslage bescheinigt. 2007 seien nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen dort über 300 Menschen hingerichtet worden. Oft würden die Todesurteile öffentlich vollstreckt. So könne auch der Abfall vom Islam mit dem Tode bestraft werden. Zur Lage in Afghanistan heißt es, "die von weiten Teilen der Bevölkerung unterstützte Forderung konservativer Kräfte nach dem Schutz der Religion – bis zur Todesstrafe bei Gottes- beziehungsweise Prophetenlästerung – kollidiert mit den Grundrechten Meinungs-, Presse-, Medien- und Religionsfreiheit".
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