26. Nov. 2024 23:01Franz-Josef Eiteneier
Andacht 27.11.2024
Wenn ein Mensch stirbt, gibt es für die Hinterbliebenen viel zu erledigen. Manches lässt sich unbürokratisch regeln. Für einiges, beispielsweise das Konto des Verstorbenen, reicht vielleicht eine Vollmacht, die der Erblasser ausgestellt hat und die auch über den Tod hinaus gilt. Andere Dinge, zum Beispiel Immobilienangelegenheiten, lassen sich aber nur regeln, wenn man sich als Erbe ausweisen kann. Dafür kennt das deutsche Recht den Erbschein. Um einen solchen Erbschein zu erhalten, muss man beim Nachlassgericht einen Antrag stellen. Dort wird geprüft, ob der Antragsteller tatsächlich der Erbe ist. Wenn ein Testament vorliegt, muss dieses auf seine Gültigkeit überprüft werden. Wenn kein Testament existiert, stellt sich die Frage nach weiteren Hinterbliebenen. Erst wenn alles seine Richtigkeit hat, wird der Erbschein dem rechtmäßigen Erben übergeben.
Die Bibel verspricht mir im Eingangstext ein Erbe, dessen Umfang und Wert jedes weltliche Vermögen weit übersteigt – es ist das Erbe Gottes. Sein Erbe setzt jedoch kein Ableben voraus – er ist ja der „ewige Gott“. Gemeint ist damit die einzigartige Möglichkeit, als rechtmäßiger Erbe in die Herrlichkeit eines wunderbaren Gottes hineingenommen zu werden. Diese Chance räumt Gott uns sündigen Menschen tatsächlich ein. Allerdings muss hierfür die Gotteskindschaft bestehen. Habe ich diese Beziehung nicht, bin ich auch kein Erbe und würde diesen Erbschein nie empfangen. Wenn ich aber Gott ehrlich und ernsthaft bitte, mich als sein Kind anzunehmen, dann wird er dies tun und wir erhalten den himmlischen Erbschein für den ganzen Reichtum Gottes (vgl. Röm 10,12–13).
Paulus stellt dies in großer Klarheit und Selbstverständlichkeit dar. Johannes bekräftigt es in Offenbarung 21,7 mit Gottes Zusage: „Wer durchhält und den Sieg erringt, wird dies alles besitzen. Ich werde sein Gott sein, und er wird mein Kind sein.“ (Hfa) Ich bin dankbar, dass ich diesen Erbschein Gottes durch den Tod Jesu erhalten habe.
© Advent-Verlag Lüneburg mit freundlicher Genehmigung (der Link ist: http://www.advent-verlag.de)
Wenn ein Mensch stirbt, gibt es für die Hinterbliebenen viel zu erledigen. Manches lässt sich unbürokratisch regeln. Für einiges, beispielsweise das Konto des Verstorbenen, reicht vielleicht eine Vollmacht, die der Erblasser ausgestellt hat und die auch über den Tod hinaus gilt. Andere Dinge, zum Beispiel Immobilienangelegenheiten, lassen sich aber nur regeln, wenn man sich als Erbe ausweisen kann. Dafür kennt das deutsche Recht den Erbschein. Um einen solchen Erbschein zu erhalten, muss man beim Nachlassgericht einen Antrag stellen. Dort wird geprüft, ob der Antragsteller tatsächlich der Erbe ist. Wenn ein Testament vorliegt, muss dieses auf seine Gültigkeit überprüft werden. Wenn kein Testament existiert, stellt sich die Frage nach weiteren Hinterbliebenen. Erst wenn alles seine Richtigkeit hat, wird der Erbschein dem rechtmäßigen Erben übergeben.
Die Bibel verspricht mir im Eingangstext ein Erbe, dessen Umfang und Wert jedes weltliche Vermögen weit übersteigt – es ist das Erbe Gottes. Sein Erbe setzt jedoch kein Ableben voraus – er ist ja der „ewige Gott“. Gemeint ist damit die einzigartige Möglichkeit, als rechtmäßiger Erbe in die Herrlichkeit eines wunderbaren Gottes hineingenommen zu werden. Diese Chance räumt Gott uns sündigen Menschen tatsächlich ein. Allerdings muss hierfür die Gotteskindschaft bestehen. Habe ich diese Beziehung nicht, bin ich auch kein Erbe und würde diesen Erbschein nie empfangen. Wenn ich aber Gott ehrlich und ernsthaft bitte, mich als sein Kind anzunehmen, dann wird er dies tun und wir erhalten den himmlischen Erbschein für den ganzen Reichtum Gottes (vgl. Röm 10,12–13).
Paulus stellt dies in großer Klarheit und Selbstverständlichkeit dar. Johannes bekräftigt es in Offenbarung 21,7 mit Gottes Zusage: „Wer durchhält und den Sieg erringt, wird dies alles besitzen. Ich werde sein Gott sein, und er wird mein Kind sein.“ (Hfa) Ich bin dankbar, dass ich diesen Erbschein Gottes durch den Tod Jesu erhalten habe.
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