Belarus: Politischen Gefangenen wird der Gottesdienstbesuch in der Regel verweigert
Eine orthodoxe Kirche in Minsk/Belarus.
© Foto: Zdeněk Fekar / pixabay.com
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28. Juli 2025 08:04APDOslo, Norway

Belarus: Politischen Gefangenen wird der Gottesdienstbesuch in der Regel verweigert

Vier der 14 politischen Gefangenen, die am 21. Juni 2025 in Belarus unerwartet freigelassen und nach Litauen abgeschoben wurden, haben seit ihrer Entlassung über die Einschränkung der Religions- und Glaubensfreiheit für Gefangene berichtet.

„In der Regel wird es politischen Gefangenen nicht erlaubt, Gottesdienste zu besuchen“, erklärte Natalia Dulina gegenüber der norwegischen Menschenrechtsorganisation „Forum 18“. Ihar Karnei stellte fest, dass lediglich orthodoxe Gefängniskapellen existierten und die Beamten Anträge auf Gottesdienstbesuch genehmigen oder ablehnen könnten. „Gott ruft dich vielleicht in die Kirche, aber die Beamten entscheiden“, erklärte er gegenüber „Forum 18“.

Kein Gottesdienstbesuch für Gefangene, die nicht der orthodoxen Kirche angehören

Für Gefangene, die nicht der orthodoxen Kirche angehören, gebe es keine Möglichkeit zum Gottesdienstbesuch. Natalia Dulina erinnerte sich an eine katholische Mitgefangene, die einen Antrag auf Besuch der orthodoxen Kapelle im Arbeitslager Nr. 4 für Frauen in Gomel stellte. Der Antrag sei abgelehnt worden. Beamte im Arbeitslager Schklou hätten einem katholischen politischen Gefangenen gesagt, sie würden ihm erlauben, den orthodoxen Gottesdienst zu besuchen, wenn er zum orthodoxen Glauben konvertiere.

Ihar Karnei berichtete, dass nicht nur politischen Gefangenen der Besuch des orthodoxen Gottesdienstes verwehrt werde, sondern auch Häftlingen, die dreimal wegen Verstößen gegen die Gefängnisregeln bestraft wurden.

Gefängnisleitung befürchtet konspirative Treffen nach dem Gottesdienst

Anfang 2023 sei es für politische Gefangene noch möglich gewesen, den orthodoxen Gottesdienst im Arbeitslager Nr. 17 in Schklou zu besuchen. Danach wurde dies verwehrt, da die Gefängnisleitung befürchtete, die politischen Gefangenen würden nach dem Gottesdienst zusammenkommen und miteinander sprechen. Auch der Zugang zu Sportanlagen wäre politischen Gefangenen seither verwehrt.

Zugang zu religiöser Literatur eingeschränkt

Die Gefängnisverwaltung schränke auch den Zugang zu religiöser Literatur ein, insbesondere für politische Gefangene. In den Gefängnisbibliotheken gebe es zum Thema Religion fast ausschließlich nur orthodoxe Literatur.

Besuch von Geistlichen nicht-orthodoxer Glaubensrichtungen abgelehnt

Anträge auf Besuch von Klerikern nicht-orthodoxer Glaubensrichtungen würden generell abgelehnt. Im Gefängnis Nr. 4 in Mahiljou durften politische Gefangene nur mit dem orthodoxen Priester zusammentreffen, der das Gefängnis besuchte. Mehrere politische Gefangene ersuchten um einen Besuch eines römisch-katholischen Priesters. Ihnen sei gesagt worden, sie sollten zum orthodoxen Priester gehen, berichtet ein ehemaliger Gefangener. Dem politischen Gefangenen Sergei Tichanowski, einem orthodoxen Christen, sei während seiner mehr als fünfjährigen Haftzeit nicht gestattet worden, zu beichten oder die Kommunion zu empfangen. Das berichtete er nach seiner Entlassung bei einer Pressekonferenz in Vilnius.

Die Verweigerung des Gottesdienstbesuchs sowie des Besuchs eines Geistlichen und das Vorenthalten religiöser Literatur stellten laut „Forum 18“ eine Verletzung der Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen (Mandela-Regeln) dar.

Quelle: „Forum 18“, Oslo (Bericht vom 11. Juli 2025). Weitere Informationen bei www.forum18.org.

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