7. Juli 2023 08:06APDBonn und Hannover
Dritter Ökumenischer Bericht zur Religionsfreiheit weltweit 2023
Religionsfreiheit muss sich auch in Deutschland bewähren
Darüber hinaus beschreibt der Ökumenische Bericht einige Spannungsfelder, in denen sich die Religionsfreiheit zu bewähren und zu konkretisieren habe. Dazu zählten Migration, Gendergerechtigkeit, Zivilgesellschaft, Sicherheit, Rechtspopulismus und indigene Völker. Bischöfin Bosse-Huber verdeutlichte den situativen Angang des Berichts am Beispiel der Migration: „Wie können Menschen, die auf der Flucht sind, überhaupt ihr Recht auf Religionsfreiheit ausüben? Wie schützen wir Menschen, die aus dem Iran zu uns geflohen sind, weil sie im christlichen Glauben ihre Freiheit gefunden haben, davor, dass sie zurückgeschickt werden und als Konvertiten in Lebensgefahr geraten?“ Und: „Wie können Arbeitsmigrantinnen (z. B. in den Golfstaaten), die häufig in ihren großen Abhängigkeiten bis zu ausbeuterischen Arbeitszusammenhängen weitgehend unsichtbar bleiben, ihre Religion leben?“
Als Länderbeispiele für den Bericht wurden Äthiopien, Belarus, China, Dänemark, Deutschland, Eritrea, Indien, Israel und Palästina, Myanmar, Russland, Syrien und Irak sowie die Türkei ausgewählt. Hotspots der Repression gegen die Religionsfreiheit seien weiterhin die autoritär-repressiven Systeme, die dem Eigenleben der Religion ablehnend gegenüberstünden, sowie einige muslimische Länder. Doch zeigten die Fallbeispiele Dänemark und Deutschland, dass auch in Staaten, die freiheitlich ausgerichtet seien und ein hohes menschenrechtliches Schutzniveau aufwiesen, die Religionsfreiheit häufig missverstanden und ihr Charakter als Menschenrecht infrage gestellt werde. Professor Bielefeldt erläuterte: „Dies geschieht von unterschiedlichen Seiten her: Während ultrakonservative oder rechtspopulistische Akteure dazu neigen, die Religionsfreiheit ‚klientelistisch‘ in Beschlag zu nehmen, besteht in religionsfernen ‚säkularistischen Milieus‘ gelegentlich die Neigung, ihren Sinn und ihre Aktualität überhaupt in Zweifel zu stellen.“
Religionsfreiheit und Menschenwürde
Mitautor Patrick Roger Schnabel, Theologischer Referent bei der Bevollmächtigten des Rates der EKD, betonte den engen Bezug der Religionsfreiheit zur Menschenwürde: „Wo Menschen nicht mehr sagen und leben dürfen, was sie im Innersten trägt, geht der Gesellschaft ihre Menschlichkeit verloren. Darum müssen wir alle – gleich welcher Überzeugung – für die Freiheit aller eintreten, ihr Leben nach ihrem Glauben, ob transzendent oder immanent begründet, gestalten zu dürfen.“
Kein Schwarz- und Weißdenken
Bischof Meier unterstrich den Anspruch des Ökumenischen Berichts, die vielfältigen Situationen fair und mit einem vertieften Verständnis für komplexe Zusammenhänge zu analysieren: „Wir wollen weder leisetreterisch Verrat an den Menschen üben, deren Rechte eingeschränkt werden, noch wollen wir Missstände in alarmistischem Ton ansprechen, um größere Resonanz zu erzielen. Auch im Bereich der Religionsfreiheit ist nicht alles schwarz und weiß. Und ich bin überzeugt davon, dass Präzision und Faktentreue der Wirksamkeit kirchlichen Handelns im Feld der Menschenrechte nicht entgegenstehen.“
Der 3. Ökumenische Bericht zur Religionsfreiheit weltweit 2023. Eine christliche Perspektive auf ein universelles Menschenrecht sowie weitere Informationen stehen zur Verfügung unter www.ekd.de/religionsfreiheit2023.
Religionsfreiheit muss sich auch in Deutschland bewähren
Darüber hinaus beschreibt der Ökumenische Bericht einige Spannungsfelder, in denen sich die Religionsfreiheit zu bewähren und zu konkretisieren habe. Dazu zählten Migration, Gendergerechtigkeit, Zivilgesellschaft, Sicherheit, Rechtspopulismus und indigene Völker. Bischöfin Bosse-Huber verdeutlichte den situativen Angang des Berichts am Beispiel der Migration: „Wie können Menschen, die auf der Flucht sind, überhaupt ihr Recht auf Religionsfreiheit ausüben? Wie schützen wir Menschen, die aus dem Iran zu uns geflohen sind, weil sie im christlichen Glauben ihre Freiheit gefunden haben, davor, dass sie zurückgeschickt werden und als Konvertiten in Lebensgefahr geraten?“ Und: „Wie können Arbeitsmigrantinnen (z. B. in den Golfstaaten), die häufig in ihren großen Abhängigkeiten bis zu ausbeuterischen Arbeitszusammenhängen weitgehend unsichtbar bleiben, ihre Religion leben?“
Als Länderbeispiele für den Bericht wurden Äthiopien, Belarus, China, Dänemark, Deutschland, Eritrea, Indien, Israel und Palästina, Myanmar, Russland, Syrien und Irak sowie die Türkei ausgewählt. Hotspots der Repression gegen die Religionsfreiheit seien weiterhin die autoritär-repressiven Systeme, die dem Eigenleben der Religion ablehnend gegenüberstünden, sowie einige muslimische Länder. Doch zeigten die Fallbeispiele Dänemark und Deutschland, dass auch in Staaten, die freiheitlich ausgerichtet seien und ein hohes menschenrechtliches Schutzniveau aufwiesen, die Religionsfreiheit häufig missverstanden und ihr Charakter als Menschenrecht infrage gestellt werde. Professor Bielefeldt erläuterte: „Dies geschieht von unterschiedlichen Seiten her: Während ultrakonservative oder rechtspopulistische Akteure dazu neigen, die Religionsfreiheit ‚klientelistisch‘ in Beschlag zu nehmen, besteht in religionsfernen ‚säkularistischen Milieus‘ gelegentlich die Neigung, ihren Sinn und ihre Aktualität überhaupt in Zweifel zu stellen.“
Religionsfreiheit und Menschenwürde
Mitautor Patrick Roger Schnabel, Theologischer Referent bei der Bevollmächtigten des Rates der EKD, betonte den engen Bezug der Religionsfreiheit zur Menschenwürde: „Wo Menschen nicht mehr sagen und leben dürfen, was sie im Innersten trägt, geht der Gesellschaft ihre Menschlichkeit verloren. Darum müssen wir alle – gleich welcher Überzeugung – für die Freiheit aller eintreten, ihr Leben nach ihrem Glauben, ob transzendent oder immanent begründet, gestalten zu dürfen.“
Kein Schwarz- und Weißdenken
Bischof Meier unterstrich den Anspruch des Ökumenischen Berichts, die vielfältigen Situationen fair und mit einem vertieften Verständnis für komplexe Zusammenhänge zu analysieren: „Wir wollen weder leisetreterisch Verrat an den Menschen üben, deren Rechte eingeschränkt werden, noch wollen wir Missstände in alarmistischem Ton ansprechen, um größere Resonanz zu erzielen. Auch im Bereich der Religionsfreiheit ist nicht alles schwarz und weiß. Und ich bin überzeugt davon, dass Präzision und Faktentreue der Wirksamkeit kirchlichen Handelns im Feld der Menschenrechte nicht entgegenstehen.“
Der 3. Ökumenische Bericht zur Religionsfreiheit weltweit 2023. Eine christliche Perspektive auf ein universelles Menschenrecht sowie weitere Informationen stehen zur Verfügung unter www.ekd.de/religionsfreiheit2023.