17. März 2020
Coronavirus: Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte muss Ausnahme bleiben
Am 16. März haben sich die Bundesregierung und die Bundesländer auf Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie geeinigt. Die Maßnahmen, die durch die Länder umgesetzt werden müssen, sehen Regelungen vor, welche die Kontakte zwischen Menschen und damit mögliche Übertragungen des Virus auf ein Minimum reduzieren. Eine Schließung von Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen, sowie die weitgehende Unterbindung von Reise- und Freizeitaktivitäten gehören dazu, nicht zu reden von den bereits zuvor beschlossenen Schul- und Kitaschließungen. Niemand hätte noch vor wenigen Wochen damit gerechnet, dass eine derartige Beschneidung persönlicher Freiheiten in unserem Land möglich sein würde.